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Die nationalsozialistische Weltanschauungspädagogik, so führte Halfmann Ende Juni 1945 vor der Südangler Propsteisynode aus, habe letztlich die Jugend zum Beuteobjekt erniedrigt, "aus dem Knaben den Rekruten zu machen, aus dem Mädchen das gebärfähige Weib, und das Ganze ist geendet mit dem Marsch ins Massengrab". An die Stelle dieser frevelhaften Verführung sollte nun eine christliche Prägung der Schule treten und der Religionsunterricht nach den Richtlinien der Landeskirche ordentliches Lehrfach für alle Jugendlichen werden. (Reumann, Der Kirchenkampf ..., SHKG 6/1, S. 426 f.)

Religionsunterricht

Nach evangelischem Glaubensverständnis ist es besonders wichtig, Kinder und Jugendliche, die durch die Taufe bereits zur Kirche gehören, im Glauben zu unterweisen. Je stärker die christliche Erziehung des El­ternhauses ist, je überzeugender die Jugend in der christlichen Lehre unterwiesen wird und je mehr kirchliche Gemeinschaft sie im Kinder­gottesdienst und in der Gemeindejugendarbeit erfährt, desto lebendiger und kraftvoller ist die Kirche. Aus diesem Grunde hatte der nationalsozialistische Staat ja auch nichts unversucht gelassen, um etwa durch die Verbannung des Reli­gionsunterrichts aus den öffentlichen Schulen und durch die Gleichschal­tung der christlichen Jugendverbände die jungen Menschen von der Kirche und ihrer Verkündigung fernzuhalten; dies mußte - so hoffte man - die Kirche tödlich treffen. Dabei handelte der nationalsozialistische Staat - von seinen ideologischen Grundlagen her gesehen folgerichtig. Denn eine sog. "Weltanschauung", die den "kraftvollen", "willensstarken" "arischen" Menschen für autonom hält und zum "Herrn der Welt" erhebt, verträgt sich nicht mit der christlichen Lehre, die den Menschen in seiner Begrenztheit sieht und in seinem "servo arbitrio", wie Luther sagt; allein die im Menschen wirkende Gnade Gottes vermag ihn dennoch "mächtig" zu machen und befähigt ihn zum Dienst am Worte wie am Mitmenschen. Wenn auch schon junge Menschen zum Zeugnis der Botschaft und zum entsprechenden Handeln in der Nächstenliebe bereit sind, dann lebt die Kirche, und eine solche lebendige Kirche kann dann zum Fundament eines vernünftigen menschlichen Zusammenlebens in der häuslichen, kirchlichen und staatlichen Gemeinschaft werden. (Kurt Jürgensen, Die Stunde der Kirche. Die Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg, Neumünster 1976, S. 116 f.)

19. Juli 1946: Die Wiedereinführung des Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen, die auf den christlichen Grundcharakter festgelegt waren, bedeutete die Wiederherstellung des Zustandes, wie er nach der Vereinbarung des preußischen Staates mit den ev.-luth. Landeskirchen nach 1924 in Schleswig-Holstein bestanden hatte. (Jürgensen 126 ff.)

Klauspeter Reumann, Die Schulfrage, in: ders., Der Kirchenkampf in Schleswig-Holstein von 1933 bis 1945. SHKG 6/1, 1998, S. 426-428.

Rainer Möller, Evangelische Unterweisung, WiReLex 2016.

Kurt Triebel, Religionsunterricht in Schleswig-Holstein nach dem Zweiten Weltkrieg, Beitrag 2016.